Den ÖLN (ökologischer Leistungsnachweis) gilt es zu erfüllen, wer Direktzahlungsbeiträge beantragt. Er ist quasi der Minimalstandard.
In vielen Fällen ist seine Erfüllung auch eine Grundvoraussetzung, um bei den verschiedenen Labelprogrammen mitzumachen.
Die Punkte des ÖLN sind:
... Nährstoffbilanz (Düngerbilanz) ist ausgeglichen und Bodenuntersuchungen sind vorhanden
... Biodiversitätsförderflächen von mindestens 3.5 % bei Spezialkulturen und 7 % Grösse der anderen landwirtschaftlichen Nutzflächen
... die Tierschutzgesetzgebung wir bei allen Nutztieren eingehalten
... die Fruchtfolge ist geregelt
... Objekte in Inventaren von nationaler Bedeutung (Trockenwiesen, Flachmoore, Biotope, etc.) werden nach Vorschrift bewirtschaftet
... der Bodenschutz ist geeignet
... Pflanzenschutzmittel werden gezielt ausgewählt und angewendet
... die Vorgaben betreffend Saat- und Pflanzgut werden eingehalten
... Vorgaben betreffend Spezialkulturen ebenso
... gleiches gilt für Pufferstreifen
Wird der ÖLN nicht eingehalten, so folgen Sanktionen. Diese reichen von Kürzungen bis hin zur Streichung der Direktzahlungen.
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